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Heimleiter visitieren Heimleiter
Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes häufen sich seit 1996 die Regelungen,
Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung des § 80 SGB XI.
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Die darin avisierten Grundsätze zur Qualitätssicherung und
das MDK Konzept zur Überprüfung der Qualität schreiben
die grundlegenden Parameter zur Entwicklung und den Inhalten eines
Qualitätsmanagementsystems für stationäre Altenpflegeeinrichtungen
vor. Weitere Präzisierungen gab es im PQSG.
Entwürfe von LQV liegen vor. Doch leider scheut man sich davor, die LQV in
Form von klar definierten LQN zu überprüfen. Damit ist
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dem Grundsatz Mehr Schein als Sein Tür und Tor geöffnet. |
Das Resultat davon ist, dass die Kostensätze sachsenweit in einem bestimmten Level
liegen, unabhängig davon, welche Leistungen in welchem Umfang angeboten werden.
Somit haben wir in der sächsischen Pflegelandschaft ein Gefälle,
das von Satt, Sauber, Trocken und drei bunten Veranstaltungen im Jahr
bis hin zu einer Pflege mit fachlichem Schwerpunkt, Tagesstrukturierung
nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und sozialer Betreuung,
die keine Wünsche offen lässt.
Wohlgemerkt, es geht den Initiatoren nicht um architektonische Voraussetzungen, sondern
um die Philosophie, mit der ein Baukörper zum Leben erweckt wird.
Bedingt durch das Udsching Urteil aus dem Jahr 2000 haben die Leistungserbringer mit
der Vergleichbarkeit von Einrichtungen zu leben.
Leider spielt der regionale Bezug dabei eine deutlich größere Rolle, als
die Vergleichbarkeit von Leistungen. Oftmals haben betroffene Leistungserbringer
in den Pflegesatzverhandlungen berechtigt den Eindruck, dass Äpfel
mit Birnen verglichen werden.
Insider wissen aber, dass die Spanne von den Einzelheiten des Pflegekonzeptes
bis hin zur prospektiven Weiterbildungskonzeption reicht. Und dabei
geht es nicht um die x-te Weiterbildung zur Dekubitusprophylaxe oder
Wundversorgung, sondern um Fallbesprechungen, Gesprächsführung,
Milieutherapie, Supervisionen etc. Es geht aber auch um soziale Angebote
für unsere Heimbewohner. |
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Einrichtungen, die all das umfassend anbieten, haben erheblich höhere Ausgaben,
die sie in den entsprechenden Verhandlungen auch geltend machen wollen.
Voller Stolz und überzeugt präsentieren sie es, wohl wissend,
dass die regionalen Nachbarn deutlich weniger zu bieten haben.
Aber was ernten sie?
"Das ist doch schon Luxus!"
"Das geht über das Maß des Notwendigen hinaus!"
"Muss das sein?"
Der Gesetzgeber verlangt von uns eine ganzheitliche Pflege im Bereich des Notwendigen.
Allerdings drängt sich die Frage auf, wer für wen das Maß
des Notwendigen definiert.
Ist es wirklich die Not des Einzelnen?
Die Erfahrungen der letzten Monate lassen eher den Schluss "Monethik vor Ethik" zu.
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Doch wie bereits in der Einladung zur 1. Rochlitzer Arbeitstagung formuliert wurde:
"Schreien löscht das Feuer nicht." Auch auf dem "2.
Brandiser Alzheimer Tag" im November 2003 wurde auf die Notwendigkeit
der Schaffung von Qualitätsparametern bei Demenzpflege hingewiesen.
Ende des Jahres 2003 gab es in einer Sitzung der Regionalgruppe Sachsen
Thüringen der DED die Idee zu oben benannter Qualitätsoffensive. |
Acht Einrichtungen aller Trägergruppen (Private, Kommunale, Wohlfahrtsverbände)
überprüfen sich gegenseitig. Die Überprüfung erfolgt
auf der Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze zur Qualitätssicherung"
und dem "MDK - Konzept".
Dazu wurde eigens ein eigener Fragebogen entwickelt, der mit einem Punktesystem
untersetzt ist, so dass eine exakte Punktauswertung erfolgen kann. Die Überprüfungen
werden hauptverantwortlich von einer Person durchgeführt, so dass eine
einheitliche Auswertung möglich ist. An der Qualitätsüberprüfung
nehmen von der jeweiligen Einrichtung die Geschäftsführung / Heimleitung,
Pflegedienstleitung, sowie die Wohnbereichsleitungen teil. Parallel dazu
wird eine weitere externe Kollegin / Kollege hinzugezogen.
Erklärter Schwerpunkt der Überprüfung ist das Herausarbeiten der Unterschiede,
die beim Vergleich von Einrichtungen eine entscheidende Rolle spielen.
Dies sind u.a.:
- Aufbau, Durchführung und fachliche Begleitung des pflegefachlichen Schwerpunktes.
- Art, Dauer, Häufigkeit und fachliche Begleitung sozialer Leistungen.
- Art, Aufbau, Durchführung und fachliche Begleitung der Weiterbildungskonzeption.
- Aufbau des Qualitätsmanagementsystems unter besonderer Beachtung,
ob es als Arbeitsgrundlage für die Mitarbeiter der Einrichtung
geschaffen wurde, oder als Sicherheitsordner in der Schrankwand
für eine eventuelle Überprüfung.
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- Die Ergebnisse der freiwilligen Qualitätsüberprüfungen werden Thema
der diesjährigen "Rochlitzer Arbeitstagung" sein, welche
am Mittwoch, den 09. Juni stattfinden wird.
Die Organisatoren bemühen sich, Vertreter der Kostenträger
und der Politik zum Thema "Wie viel ist denn notwendig?",
"Ausreichend aus Sicht der Kostenträger" und "Die
Einrichtung, in der ich mich pflegen lassen würde" als Referenten zu gewinnen.
Weiterhin sollen die Ergebnisse auch zur DED - Fachtagung am 07. und 08. Oktober
2004 in Düsseldorf präsentiert werden.
Kontakte:
- Knut Bräunlich
(03737) 7850
braeunlich@altenheim-rochlitz.de
- Hans-Werner Bärsch
(034292) 41730
info@altenpflegeheim-brandis.de
Termine:
Termin |
Ort |
Prüfer |
Mittwoch, 11.02.2004 |
Pflegeheim Glauchau "Bürgerwiese" |
Herr Bräunlich, Herr Bärsch |
Donnerstag, 11.03.2004 |
Pflegeheim Leipzig "Matthias Claudius" |
Herr Bräunlich, Frau Löchel |
Dienstag, 23.03.2004 |
Pflegeheim Frankenberg "Am Rittergut" |
Herr Bräunlich, Frau Fiebig |
Donnerstag, 22.04.2004 |
SAS Geithain |
Herr Bräunlich, Frau Schulze, Herr Oehler |
Dienstag, 27.04.2004 |
Pflegeheim
Gera "Franz Lenzner" |
Herr Bräunlich, Frau Denecke, Frau Pommer |
Donnerstag, 06.05.2004 |
Pflegeheim Brandis |
Herr Bräunlich, Frau Schüler |
Dienstag, 11.05.2004 |
Pflegeheim Glauchau
"Am Lehngrund" |
Herr Bräunlich, Frau Zeuner |
Donnerstag, 13.05.2004 |
Pflegeheim Rochlitz |
Auswertungsveranstaltung und Vorbereitung, Tagung |
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