Erfahrungen mit Schlussfolgerungen aus einer besonderen stationären Dementenbetreuung (Familienorientierte Wohnbereichspflege)

1. Einleitung

In der Literatur und der Öffentlichkeit wird die Notwendigkeit neuer Wege in der Begleitung von Menschen mit Demenz/Alzheimer immer mehr und ausdrücklicher erörtert und gefordert.
Grundlage dafür ist die enorme Zunahme der Zahl von Menschen mit Demenz und die ungenügenden Voraussetzungen dafür in den ca. 600.000 Heimplätzen in Deutschland.

Die vom Gesetzgeber (Pflegeversicherung) gewünschte ambulante Pflege und Betreuung zu Hause erreicht Belastungs- und Leistungsgrenzen. Das trifft auch für die anschließende stationäre Pflege/Betreuung zu. Die Angehörigen, die Heime und auch teilweise das Pflegepersonal der Heime sind ungenügend auf die Belange und Bedürfnisse der Demenzkranken vorbereitet und eingestellt.

 

In der Öffentlichkeit stehen Heime in der Kritik – zu unrecht, denn die große Mehrheit der Heime pflegt und betreut engagiert und sucht nach neuen Wegen, um der veränderten Bewohnerstruktur (Zunahme des Alters, der Demenzkranken, des Pflege- und Betreuungsaufwandes) gerecht zu werden. Dabei hat sich die Versorgung Demenzkranker in kleinen Wohngruppen/Hausgemeinschaften als Trend für die Zukunft der Altenhilfe – als Modell für eine humane Pflege heraus kristallisiert.

Die Altenheimgesellschaft Brandis hat aus den Erfahrungen/Betreibung eines 72-Betten-Hauses Ende des Jahres 1999 erkannt, dass für Pflegebedürftige mit einem fortschreitendem Verlust an Gedächtnisleistungen/Kognitivfunktionen ein extra Konzept zur Sicherstellung der Pflege- und Betreuungsleistungen erforderlich ist.

Deshalb wurde ein umfassendes Konzept „Familienorientierte Wohnbereichspflege“ erarbeitet und mit der Eröffnung eines eigenen Hauses für 30 Bewohner auf 3 Etagen je 10 Bewohner im November 2001 umgesetzt. Für die kleine Gruppe von 10 Bewohnern besteht ein beständiges Lebensumfeld mit Bezugspersonen und Bezugspflege. Die vielfältigen Beschäftigungsangebote sind als Anlage aufgeführt.

2. Ganzheitliche Pflege und Betreuung

Basis sind die Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit „Dokumentation zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger – BMG (Bundesministerium für Gesundheit) – Modellprojekte – Hausgemeinschaften – die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus“:
„Obwohl das Wohnen im Vordergrund steht, handelt es sich bei Hausgemeinschaften in erster Linie um

FRAU K. HAT BESUCH VON IHREM URENKEL, ODER???

zugelassene vollstationäre und pflegesatzfinanzierte Einrichtungen. In diesen Heimen orientieren sich alle Aktivitäten im Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegebereich an der spezifischen Lebenswelt und an der individuellen Biografie sowie an der aktuellen Situation jedes einzelnen Bewohners. So bietet eine Hausgemeinschaft im Gegensatz zu einer traditionellen Pflegeeinrichtung seinen Bewohnerinnen und Bewohnern ein hohes Maß an Wohn- und Lebensqualität. Sie räumt den pflegebedürftigen älteren Menschen ausdrücklich – auch bei intensiver Pflegebedürftigkeit, auch bei schwerer Demenzerkrankung – eine möglichst große Selbständigkeit und Mitbestimmungsmöglichkeit ein.“

In dieser Definition ist eigentlich alles festgeschrieben.

  • Aus nun bald zweijährigen Betrieb können wir die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes feststellen.
    Von der eigenen, besonderen stationären Dementenbetreuung wurden die Erfahrungen aus pflegerischer, betreuerischer, allgemein ärztlicher und neuro-logischer Sicht sowie aus Sicht der sozialen Dienstleitungen und Heimleitung zur Leipziger Pflegemesse im September 2003 dargestellt.
  • Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich das Wohlbefinden der Heimbewohner nach dem Einzug sichtbar verbessert hat, die öffentlich geforderte Lebensqualität für Demenzkranke vorhanden ist.
    Die kleingliedrige Wohngruppe als familienorientierte Wohnbereichspflege wirkt sich positiv auf an Demenz erkrankte Bewohner aus:
    Sie fühlen sich in der neuen Familiengemeinschaft geborgen
    • Abnahme von Unruhe, Reizbarkeit, Aggressivität und Weglauftendenzen
    • Verbesserung der Gedächtnisleistung
    • positive Veränderung des sozialen Verhaltens, Teilnahme am Umweltgeschehen – äußern von Gefühlen und Stimmungen, knüpfen von Kontakten
    • Psychopharmaka werden weniger
    • sie können wieder ihre Gefühle äußern,
    • es überwiegt eine friedvolle Stimmungslage,
    • sie fühlen sich in der neuen Familiengemeinschaft geborgen
    • praktisch eine Wohngemeinschaft (WG) für alte Leute
  • Festgestellt wurde aber auch, dass intensivere hauswirtschaftliche Tätigkeiten z.B. das Zubereiten der Mittagsmahlzeit, Wäsche waschen u. ä. nicht in den geplanten bzw. gewünschten Maß von den Bewohnern übernommen werden können. Diese Art der Tätigkeiten überfordern die Bewohner, hauptsächlich begründet durch die Zunahme der Pflegebedürftigkeit und die neben der Demenz zusätzlich bestehenden Erkrankungen. Das alltägliche Leben findet nicht um den Herd in der Küche, sondern um den großen Tisch statt.
  • Die Bedürfnisse der Demenzkranken nach Zuwendung / Betreuung sind wie auf der „Richter Skala“ nach oben offen oder umgekehrt, ein Fass ohne Boden.
    Was ist nun das Maß des Notwendigen?
    Fakt ist: Der sächsische Personalschlüssel von 1 : 3,08 reicht dafür nicht aus. Aus unseren Erfahrungen ergibt sich pro Bewohner ein Mehraufwand von 42 Min. am Tag – somit ein Schlüssel von 1 : 2,4.

3. Schlussfolgerungen

Es ergeben sich zur breiten Umsetzung für das Leben in der Hausgemeinschaft als besondere Form der Demenzpflege und –betreuung Forderungen an die betreffen- den Bundesministerien, an die Staatsregierung des Freistaates Sachsen, an den Landespflegeausschuss, die Pflegekassen, die Wissenschaft, die Angehörigen und natürlich an die Heime selbst.

Das alltägliche Leben findet nicht um den Herd in der Küche, sondern um den großen Tisch statt.
  1. In der Pflegeversicherung ist der Begriff Pflege unzureichend definiert.
    Veränderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit, Modifizierung des Pflegestufen-Systems und Einbeziehung der Folgen von Demenz, d.h., Ergänzung des § 14 im SGB XI um allgemeine Hilfe- und Betreuungsleistungen.
  2. Erweiterung des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung, insbesondere soziale Betreuung, Prävention und Rehabilitation
  3. Beseitigung finanzpolitischer Verschiebebahnhöfe z.B. Hin und Her zwischen Pflege- und Krankenkasse.
  4. Mit der Anwendung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) ab 01.01.2004 bestehen Gestaltungselemente, einrichtungsbezogene Lösungen für die besondere soziale Betreuung und Aufwendungen der Demenzkranken mit den Pflegekassen zu vereinbaren. Dabei müssen die Landeswohlfahrtsverbände mitziehen, nicht einfach aufgrund von leeren Kassen der Kommunen blockieren – denn letztlich ist die alltägliche Arbeit mit den Dementen echte Sozialarbeit, eine Erfüllung der sozialen Verpflichtung der Sozialämter zur Gewährleistung ihrer verfassungsgemäßen gesetzlichen Aufgaben.
  5. Einführung eines Personalbemessungssystems zur Gewährleistung der spezifischen Anforderungsprofile (pflegefachliche Schwerpunkte, besonderer sozialer Betreuungsbedarf incl. Begleitung und Beaufsichtigung – kurz Wartung und Pflege).
  6. Entwicklung eines Qualitätssicherungs- und Qualitätsprüfungssystems für die besondere Dementenbetreuung
  7. Die Empfehlung des Landespflegeausschusses des Freistaates Sachsen vom 05. März 2002 zur vollstationären gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung muss dringend überarbeitet werden.
  8. Der begonnene Weg zur besseren stationären Versorgung dementer Pflegebedürftiger in Form einer ersten Gesprächsrunde im Mai 2003 zwischen Vertretern sächsischer Pflegeeinrichtungen und der AOK Sachsen ist fortzuführen.

Folgende Kriterien wurden herausgearbeitet:

Wohlfühlbad – eine Oase der Entspannung
  • Klärung von Umfang und Inhalt von „sozialer Betreuung“
  • Definition von Pflege und Betreuung nach dem neuesten Stand der Pflegewissenschaften
  • Wie ermittelt man das Maß notwendiger Pflege?
  • Qualitätskriterien für eine dementengerechte Versorgungsform
  • Qualifizierung der Anforderungen für das Personal
  • Anwendung von Assessmentsverfahren zur Feststellung der Demenz
  • Welche Versorgungsform ist zu bevorzugen?
    Integration oder Segregation – Kriterien dafür

Beschäftigungsangebote
für familienorientierte Wohnbereichspflege

Gemeinsames Singen auf den Etagen und im Heimchor

 

Zeitungsschauen – als Bezug zur Außenwelt - am aktuellen Lebenteilnehmen. Die Zeitung kann auch ruhig verkehrt herum gehalten werden.

 

Bewegungsübungen in Form von Sitztänzen – Ballspiele (auch am Tisch)

 

Laufübungen – Spaziergänge

 

Gedächtnistraining in der Gruppe, aber auch einzeln - Hier sollen die kognitiven Fähigkeiten so lange, wie möglich erhalten werden.

 

gemeinsame Spiele machen, vorlesen, Komplimente machen, Videos anschauen – ganz wichtig ist: Viel lachen (Humor) und auch Berührungen zulassen, Perspektiven aufzeigen, Hoffnung machen – dies alles in der großen Runde vertrauter Menschen.

 

Sinne aktivieren bzw. verlorene zu wecken z.B. im Pflegebad, welches zum Snuezlebad umfunktioniert wurde. Es ist jetzt ein Wohlfühlbad – eine Oase der Entspannung, denn im Whirlpool genießen unsere Heimbewohner ihr Bad, umgeben von Düften, optischen und akustischen Reizen (Lichteffekte, Farbgebung, Musik)

 

10-Minuten-Aktivierung für Bewohner mit kurzer Konzentration
Das sind Angebote aus dem täglichen Leben heraus z. B. umgestaltete Schuhkartons enthalten praktische Sachen des Alltag (Nähzeug, Gewürze, Taschentücher, Wäscheleine, Klammern)
Aus dem Karton wird ein gebräuchlicher Gegenstand herausgenommen und im Gespräch erinnern sich die Bewohner an den früheren Umgang mit diesem Gegenstand.
In der Vergangenheit wird also gekramt, die Vergangenheit wird zur Gegenwart –

Einfach gemütlich Beisammensein  

und sie werden aus ihrer Lethargie geholt. Die Stimmung ist dadurch aufgeweckt und die Freude steht ihnen ins Gesicht geschrieben, weil sie mitreden können.

Einfach gemütlich Beisammensein mit der Bezugsperson am großen Tisch

 

Nur reden bei einer Tasse Kaffee oder einem Gläschen Bier oder Wein

 

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